Mehr Demokratie e.V. – LV Bremen/Niedersachsen – Pressemitteilung 12/2016

Bremen, den 26. Oktober 2016

Landtag beschließt: Bürgerbegehren ab 1.11. einfacher!

Hürden für Bürgermitsprache sinken in Niedersachsen

Der niedersächsische Landtag hat am Mittwochnachmittag die erste größere Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden seit deren Einführung im November 1996 beschlossen. Die Reform tritt schon in wenigen Tagen, am 1. November, in Kraft. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. erklärt dazu: „Bürgerbegehren in Niedersachsen sind in Zukunft einfacher. Das freut uns. Aber die Reform hätte deutlich mutiger sein können, das zeigt ein Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer.“

Bürgerinnen und Bürger können sich seit 1996 per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einmischen und Fragen zur Abstimmung bringen. Die damals aufgestellten Regeln wurden seitdem nur wenig verändert. Durch diesen Stillstand sei Niedersachsen hinter andere Bundesländer zurückgefallen, was die Mitbestimmungsrechte angeht. Denn dort habe es Reformen gegeben, zuletzt im Herbst in Thüringen. Daher sei es gut, dass es jetzt zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger komme, so Weber. Erfreut zeigt er sich auch darüber, dass den Argumenten von Mehr Demokratie bei der Reform Gehör geschenkt wurde.

Als positives Beispiel dafür hebt Weber den Kostendeckungsvorschlag hervor, der gestrichen wird. Dieser stellte nach Angaben von Mehr Demokratie ein schwer zu meisterndes Hindernis dar: Ein Viertel aller unzulässigen Bürgerbegehren scheiterten daran. Durch diesen Punkt steche die Reform heraus. In anderen Bundesländern sei man bei Reformen in den letzten Jahren an dieser Stelle nicht so weit gegangen, erläutert Weber. Unter den Flächenländern verzichte nur Bayern auf diese Anforderung.

„Hier war die Koalition mutig, das hätte sie an anderen Stellen ruhig auch sein können“ sagt Weber. Niedersachsen sei hier ab jetzt Vorbild für andere Bundesländer.

Nicht reformiert werde der Themenausschlusskatalog. Dieser schließt Bürgerbegehren zu Themen wie die lokale Bauleitplanung aus. Dieser Themenausschluss greife nach Angaben von Mehr Demokratie häufig, wenn Wohngebiete, Einkaufscenter oder Großprojekte geplant werden. Rot-Grün habe zwar versprochen, die Öffnung zu prüfen, diese Prüfung sei aber, so Weber, offenbar unterblieben. Weber dazu: „Die Zahl der Bürgerentscheide wird niedrig bleiben. Denn zu vielen Fragen bleiben sie unzulässig.“

Veränderungen gibt es bei den nötigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren, mit denen der Bürgerentscheid beantragt werde. In Kommunen ab 100.000 Einwohnern wird die Unterschriftenzahl in zwei Stufen gesenkt. Hier zeigt sich Weber unzufrieden: „Gerade für die Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner hätte mehr passieren müssen“. Bei den für einen gültigen Bürgerentscheid nötigen Stimmen gibt es für alle Kommunen Erleichterung. Das Zustimmungsquorum sinkt von 25 auf 20 Prozent. Weber dazu: „Beim Bürgerentscheid soll wie bei Wahlen die Mehrheit der Abstimmenden entscheiden.“

Gestärkt werden die Bürger auch durch die Einführung der „aufschiebenden Wirkung“. Diese verhindere, dass von Seiten der Verwaltung Fakten geschaffen werden, bevor die Bürger über eine Sachfrage abstimmen konnten. Hilfreich sei auch die Einführung einer Beratung von Bürgerbegehrens-Vertretern durch die Kommunalverwaltung. „Dies stärkt die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinitiativen“ lobt Weber diesen Teil der Reform.

Mehr Demokratie bewertet die Reform insgesamt zwiespältig. Zwar enthalte die Reform gute Elemente. Es gebe aber weiterhin großen Reformbedarf, der auch dadurch verschärft werde, dass andere Bundesländer weitergehende Reformen beschließen. „Das ist nicht das Ende der Fahnenstange, wir sprechen uns in drei bis vier Jahren wieder“ kündigt Weber schon einmal an. Mehr Demokratie werde an dem Thema dran bleiben.

Überblick Reformen Niedersachsen und Glossar (PDF, 1 Seite)

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Dirk Schumacher
Pressesprecher

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