Anfrage für die Sitzung des FinanzA am 27.11.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Douwes, hallo Theo,

im Hinblick auf das „Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Kommunen, M FinStrKom, Ausgabe 2019, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV bittet unsere Fraktion um folgende Auskünfte:

1.     Wie viele Kosten für die Straßenerhaltung gem. der Anlage 2 des og. Merkblatts sind bereits im Haushaltsentwurf für 2020 berücksichtigt?

2.      Wie viele Mittel für die Straßenerhaltung müssten zusätzlich eingestellt werden, um der Empfehlung der FGSV von 1,30 €/m2 Gesamtstraßenfläche zu entsprechen?

Hintergrund:

Die FGSV ist eine allgemein anerkannte Institution im Bereich des Straßen- und Verkehrswesens und hat mit dem og. Merkblatt ein sehr gut geeignetes Arbeitsinstrument für eine ausreichende Straßenerhaltung geschaffen. Auch der Landesrechnungshof beruft sich in seinem jüngsten Prüfbericht zur Bilanzierung des Straßenvermögens im kommunalen Jahresabschluss auf die Empfehlungen der FGSV (Nr 5.3 des Prüfberichts: „Allgemein anerkannt ist das System gemäß den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagements von Innerortsstraßen sowie den zugehörigen Arbeitspapieren zur Systematik der Straßenerhaltung des FGSV“). 

Die FGSV definiert Erhaltungsmaßnahmen in Nr. 2.2 des M FinStraKom als die Maßnahmen an Verkehrsflächen, die der Wiederherstellung des Gebrauchswerts bzw. der Sicherung der Straßensubstanz dienen. Nicht zur Erhaltung zählen die Kosten der erstmaligen Herstellung sowie der grundhaften Erneuerung, wie zb. der Neubau von Straßen durch die Gemeinde oder die WEW in Siedlungs- oder Gewerbegebieten. Zu den Erhaltungsmaßnahmen gehört gem. der Tabelle 2 auf Seite 10 des M FinStrKom aber auch die Erneuerung der Fahrbahndecke, für die der Landesrechnungshof die Aktivierung in der Bilanz zugelassen hat, wenn damit eine Nutzungsdauerverlängerung von mehr als 25% verbunden ist. 

Folgende Positionen sind uns aus der bisherigen Diskussion bereits bekannt:

Rd. 300 km Gemeindestraßen x rd. 3,50 m Breite= 1.050.000 m2 Gesamtstraßenfläche (aus Präsentation im TiefbauA am 14.09.2017) x 1,30 €/m2= 1.365.000 € jährlicher Finanzbedarf

Entwurf Haushalt 2020: 345.000 € für Straßenunterhaltung allgemein + 100.000 € für Deckschichterneuerung der Domänenstraße= 445.000 €

Von der Differenz der beiden Beträge sind die weiteren im Haushalt veranschlagten Erhaltungskosten, zb. für die Straßenkontrolle und das Ausbessern mit Asphaltmischgut etc. (gem. Tabelle A1 und A2 der Anlage 2 des Merkblatts) abzuziehen.

Die dann noch verbleibende Differenz müsste im Haushalt zusätzlich für Deckschichterneuerungen etc. eingestellt werden, um der Empfehlung der FGSV zum Erhalt der Gebrauchstauglichkeit und des Anlagevermögen zu entsprechen. Diese Angabe wird benötigt, um einen konkreten Antrag unserer Fraktion in die Haushaltsplanung einbringen zu können.

Mit freundlichem Gruß

Herbert Buscher, Vorsitzender

Fraktion der Wählergemeinschaft MOIN im Rat der Gemeinde Westoverledingen