MOIN für eine transparente und gerechte Vergabe von Baugrundstücken

In der letzten Sitzung des Hochbauausschusses wurde auf Antrag der MOIN Fraktion der Tagesordungspunkt „Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken“ behandelt.
Da das Bauland zunehmend knapp geworden ist und es Wartelisten von Interessenten gibt, steht für MOIN fest, dass es klare Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken geben muss, durch die zB. sichergestellt wird, dass Familien und junge Paare sowie Westoverledinger Bürgerinnen und Bürger Vorrang haben, und zB. pro Bauherr nur ein Grundstück vergeben wird. Dies muss nicht nur für Grundstücksverkäufe der Gemeinde sondern vor allem auch für Verkäufe der gemeindeeigenen Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft gelten.

MOIN setzt sich für eine stärkere Würdigung des Ehrenamtes ein

Die ehrenamtliche Arbeit in Westoverledingen ist von besonderem Wert und daher in allen Bereichen ausreichend zu würdigen. Wir setzen uns dafür ein, die bisherigen Richtlinien für die Ehrung des Ehrenamts zu aktualisieren und zu ergänzen.
Ehrenamtliches Engagement ist heute nicht nur auf die langjährige Arbeit in einem Verein beschränkt. Besondere ehrenamtlichen Leistungen können schon in einem kürzeren Zeitraum als 10 Jahre (zB. aktuell in der Flüchtlingshilfe) oder als Einzelperson (zB. Wahlhelfer) oder Gruppe (zB. Selbsthilfegruppe) eine Würdigung verdienen.
Neben der Ehrung von Vereinsmitgliedern, die uneingeschränkt fortgesetzt werden soll, möchte MOIN ein offenes Vorschlagswesen einführen (Aufruf zu Vorschlägen durch Westoverledinger Bürgerinnen und Bürger durch Presse, Internet und Aushang),
für die Ehrungen ein Auswahlgremium unter Beteiligung von Politik und Verwaltung besetzen, und weitere ehrenamtliche Tätigkeiten in die Richtlinie aufnehmen (zB. Natur- und Umweltschutz, Wahlhelfer, Flüchtlingshilfe, Seniorenarbeit).

Antrag von MOIN: „Einführung eines Erhaltungsmanagements für die Gemeindestraßen in Westoverledingen“

Die Wählergemeinschaft MOIN in WOL hat für die nächste Sitzung des Tiefbauausschusses den Tagesordungspunkt „Einführung eines Erhaltungsmanagements für die Gemeindestraßen in Westoverledingen“ beantragt.

Der regelmäßige Erhalt der Straßen in Westoverledingen ist von großer Bedeutung und eine rechtliche Verpflichtung gegenüber den Bürgern/innen. Er ist Grundlage für eine möglichst lange Nutzungsdauer unserer Straßen. Im kommunalen Straßenbau bestehen heute leider Fehlanreize, die Instandsetzung einer Straße zugunsten von förder- und beitragsfähigen Straßenneubauten zu vernachlässigen. Unterlassene Erhaltungsinvestitionen führen aber zu einem hohen Werteverlust im Anlagevermögen der Gemeinde. Straßenneubauten belasten zudem durch hohe Abschreibungen den Ergebnishaushalt.  Es ist daher mehr in den Erhalt unserer Straßen zu investieren, um langfristig Geld der Bürger/innen und der Gemeinde zu sparen.

In einem Strategischen Erhaltungsmanagement werden alle Informationen zu den Gemeindestraßen in einer modernen und leistungsstarken Datenbank auf Grundlage eines Geographischen Informationssystems erfasst. In einer solchen Datenbank werden die Instandhaltungsinvestitionen des Bauhofs und der beauftragten Baufirmen transparent und übersichtlich dargestellt. Die Bürger/innen können nachlesen, wieviel die Gemeinde in den Erhalt „ihrer“ Straße investiert hat. Eine Zustandserfassung führt zu Notenwerten der einzelnen Straßen von 1 bis 5. und einer jährlichen Prioritätenliste der dringendsten Maßnahmen, die dem Tiefbauausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen ist. In den Haushalt ist künftig ein jährlich gleichbleibender Finanzbetrag einzustellen. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik ergibt sich ein jährlicher Unterhaltungs- und Erhaltungsbedarf von ca. 1,30 EUR/m2 Gemeindestraße. In einem ersten Schritt sind für das Jahr 2018 Mittel zum Aufbau der Straßendatenbank einzuplanen.

Aus einem Arbeitspapier und Leitfaden mit Handlungsempfehlungen des ADACs sind weitere Informationen zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Buscher

Ratsherr der Gemeinde Westoverledingen

Email:Herbert.Buscher@westoverledingen.de

Antrag von MOIN zum Quecksilberfund auf der Gasstation Z5

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Douwes, hallo Theo,

ich nehme Bezug auf die Anfrage unserer Fraktion vom 30.03. zum Quecksilberfund auf der Gasstation Z5.

So wie ich es in Erinnerung habe, sollte zur Gasförderung ursprünglich eine ratsoffene Informationsveranstaltung stattfinden, gemeinsam mit der Gemeinde Rhauderfehn. Da sich aber auch der Landkreis mit dem Thema beschäftigt, wurde später auf die Informationen durch Vertreter des Bergamtes auf der Sitzung des Umweltausschusses des Kreises am 29.05. verwiesen.

Diese Sitzung, die leider ohne große Beteiligung unserer Ratsmitglieder stattfand, hat die Sorgen und Befürchtungen unserer Fraktion zum Quecksilberfund auf der Gasstation Z5 leider erheblich vergrößert. Wir hatten ja bereits über die Sitzung kurz telefonisch gesprochen und sicherlich haben Sie die Berichte darüber in der OZ und im GA gelesen.

Die Antworten der Vertreter des Bergamtes haben mich schlichtweg entsetzt. Insofern hat Frau Lüppen in Ihrem Bericht in der OZ die Stimmung im Saal sehr treffend widergegeben. Nach meinem Eindruck wurden die Vertreter des Bergamtes mehrere Male beim Lügen oder, netter formuliert, beim Verharmlosen erwischt. Einige Beispiele: Auf die Frage nach Fracking Gasstationen wurde zunächst geantwortet, die gäbe es im Landkreis Leer nicht. Auf Nachfrage wurde dann zugegeben, dass auf Z4 und Z6 gefrackt wurde, um Gas zu fördern. Erst war der letzte Frack 10 Jahre her, dann erfolgte der letzte Frack 2011. Erst waren es 5 Fracks, später, auf Nachfrage, 15 Fracks in 5 Jahren. Weitere Claims, also Abbaugebiete, in denen in den nächsten Jahren zusätzlich gefrackt werden könnte, seien im Landkreis Leer nicht genehmigt, dabei liegt uns ein Bescheid des Bergamtes aus 2011 mit einer Geltungsdauer für 30 Jahre für eine weitere Gasstation in Schatteburg vor. Diesen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik finde ich skandalös.

Auf zwei Punkte möchte ich besonders hinweisen: die Vertreter des Bergamtes haben in der Sitzung nicht ausgeschlossen, dass künftige Fracks auch nach dem neuen Gesetz unterhalb des Wassereinzugsgebiets erfolgen könnten. (Antwort: „Das kommt auf den beantragten Frack an.“) Dabei ist meines Wissens in dem im vergangenen Jahr im Bundestag beschlossenen Gesetz geregelt, dass Fracks (wenigstens) in Wassereinzuggsgebieten künftig ausgeschlossen sind. Es ist aber zu befürchten, dass das Bergamt das Gesetz anders auszulegen gedenkt, frei nach dem Motto: es wird nicht im Wassereinzugsbereich gefrackt, wenn die Gasstation außerhalb des Gebietes liegt und der Frack unterhalb. Für das Bergamt wohl alles nur eine Frage der Definition.

Ein weiterer unglaublicher Punkt ist, dass ein Landwirt, der seit Jahren durch die Gasförderung finanziell profitiert, die Kontrolle der ältesten Gasstation Z3a in Backemoor, aus welchen Gründen auch immer, zum Schaden seiner Nachbarn und Mitmenschen verhindern können soll. Und das trotz eines konkreten Anfangsverdachts durch den Quecksilberfund auf Z5 in unmittelbarer Nähe. Dies ist für uns nicht hinnehmbar! Die Gasförderung erfüllt nach Aussagen der Betreiberfirmen die höchstens Umweltstandards, aber Kontrollen sollen nicht möglich sein?

Ein letzter Punkt: bei der Probe mit dem erhöhten Quecksilberwert auf Z5 handelt es sich nach Aussage des Bergamtes, wie zu befürchten war, um eine „verdünnte“ Mischprobe, es wurden also rund um die Gasstation Proben entnommen und das Gemisch nur insgesamt untersucht. Das bedeutet, dass eine der vermischten Einzelproben einen bis zu 10fach höheren Wert gehabt haben könnte.

Im Namen meiner Fraktion stelle ich daher den Antrag, das Nds. Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde des Bergamtes aufzufordern, eine umfassende Untersuchung aller vier Gasstationen zu veranlassen und die Ergebnisse transparent offen zu legen. Des weiteren stelle ich den Antrag, dass sich unsere Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen deutlich gegen Fracks in unseren Gemeinden aussprechen und vom Nds. Wirtschaftsministerium ua. Antworten auf die Fragen einfordern, ob in der Vergangenheit bereits unterhalb des Wassereinzugsbereichs gefrackt wurde und ob dies nach heutiger Gesetzeslage bei künftigen Fracks möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Buscher

 

Fraktion der Wählergemeinschaft MOIN im Rat der Gemeinde Westoverledingen

Die Gemeinde WOL will keine weiteren Windkraftwerke mehr!

Durch Initiative der MOIN Fraktion im Rat WOL konnte ein grundlegendes Umdenken im Hinblick auf weitere Windindustrieanlagen im Gemeindegebiet erreicht werden. In den Sitzungen des Hochbauausschusses am 23.11.2016 und am 15.03.2017 konnte die MOIN Fraktion deutlich machen, dass sowohl die beiden vom Landkreis vorgeschlagenen Standorte an der Russenstraße als auch der Standort in Breinermoor ungeeignet sind. Die Stellungnahme der Gemeinde an den Landkreis sieht nun vor, in WOL keine weiteren Windindustrieanlagen zuzulassen. 2014 hatte die Gemeinde sich noch für eine Windindustriefläche in Breinermoor ausgesprochen. Die MOIN Fraktion hatte ua. auf die Doppelbelastung der Bürgerinnen und Bürger in Breinermoor durch die Mülldeponie und die Gasstationen (Fracking!) hingewiesen. Wie richtig diese Einschätzung war zeigt leider der aktuelle Quecksilberfund auf der Gasstation Z5.
Hinzu kommen grundsätzliche Überlegungen:
Westoverledingen besitzt in Steenfelde einen leistungsstarken, repowerten Windindustrie-Standort und leistet damit bereits einen ausreichenden Beitrag zur Energiewende. Mehr ist in absehbarer Zeit nicht erforderlich. Windstrom ist nicht grundlastfähig, da er bislang nicht gespeichert oder in den Süden transportiert werden kann. Die Stromtrassen sollen nicht vor 2025 fertiggestellt sein. Ob Speicher technisch überhaupt möglich sind, ist noch völlig offen. Weitere Windindustrieanlagen in unserer Gemeinde machen daher zur Zeit keinen Sinn, sondern belasten den Strompreis und gefährden die Stabilität unseres Stromnetzes. Auch die Bundesnetzagentur hat dies erkannt und den weiteren Zubau in Ostfriesland gedrosselt. Durch zusätzlichen  Windstrom, der nicht genutzt werden kann, wird auch kein Beitrag zum Klimawandel oder zum Atomausstieg geleistet. Der mit den Anlagen verbundene Eingriff in unsere ostfriesische Natur und Landschaft erfolgt so völlig umsonst. Vor der Ausweisung weiterer Windindustrieflächen sollte daher zunächst die Entwicklung abgewartet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Buscher
Ratsherr der Gemeinde Westoverledingen

Mehr Bürgerbeteiligung durch zusätzliche Einwohnerfragestunde

Bereits in der ersten Sitzung am 09.11.2016 konnte die MOIN Fraktion im Rat Westoverledingen etwas für mehr Bürgerbeteiligung tun. Auf unsere Initiative hin wurde in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse eine zusätzliche Einwohnerfragestunde zu Beginn aller Sitzungen eingeführt. Das Wort der Bürgerinnen und Bürger bekommt mehr Gewicht, da sie gehört werden, solange „noch nichts entschieden ist“. Ihre Fragen können daher noch in die anschließende Beratung einfließen. Eine weitere Fragestunde findet, wie bislang auch schon, am Ende der Sitzungen statt. Diese allein hatte in der Vergangenheit aber bei Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Initiativen immer wieder zu Verdruss geführt, da alle Beschlüsse bereits gefasst waren, bevor man seine Fragen stellen konnte. Weitere Anträge für mehr Bürgerbeteiligung sind geplant.

Mehr Demokratie e.V. – LV Bremen/Niedersachsen – Pressemitteilung 12/2016

Bremen, den 26. Oktober 2016

Landtag beschließt: Bürgerbegehren ab 1.11. einfacher!

Hürden für Bürgermitsprache sinken in Niedersachsen

Der niedersächsische Landtag hat am Mittwochnachmittag die erste größere Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden seit deren Einführung im November 1996 beschlossen. Die Reform tritt schon in wenigen Tagen, am 1. November, in Kraft. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. erklärt dazu: „Bürgerbegehren in Niedersachsen sind in Zukunft einfacher. Das freut uns. Aber die Reform hätte deutlich mutiger sein können, das zeigt ein Blick über den Tellerrand in andere Bundesländer.“

Bürgerinnen und Bürger können sich seit 1996 per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalpolitik einmischen und Fragen zur Abstimmung bringen. Die damals aufgestellten Regeln wurden seitdem nur wenig verändert. Durch diesen Stillstand sei Niedersachsen hinter andere Bundesländer zurückgefallen, was die Mitbestimmungsrechte angeht. Denn dort habe es Reformen gegeben, zuletzt im Herbst in Thüringen. Daher sei es gut, dass es jetzt zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger komme, so Weber. Erfreut zeigt er sich auch darüber, dass den Argumenten von Mehr Demokratie bei der Reform Gehör geschenkt wurde.

Als positives Beispiel dafür hebt Weber den Kostendeckungsvorschlag hervor, der gestrichen wird. Dieser stellte nach Angaben von Mehr Demokratie ein schwer zu meisterndes Hindernis dar: Ein Viertel aller unzulässigen Bürgerbegehren scheiterten daran. Durch diesen Punkt steche die Reform heraus. In anderen Bundesländern sei man bei Reformen in den letzten Jahren an dieser Stelle nicht so weit gegangen, erläutert Weber. Unter den Flächenländern verzichte nur Bayern auf diese Anforderung.

„Hier war die Koalition mutig, das hätte sie an anderen Stellen ruhig auch sein können“ sagt Weber. Niedersachsen sei hier ab jetzt Vorbild für andere Bundesländer.

Nicht reformiert werde der Themenausschlusskatalog. Dieser schließt Bürgerbegehren zu Themen wie die lokale Bauleitplanung aus. Dieser Themenausschluss greife nach Angaben von Mehr Demokratie häufig, wenn Wohngebiete, Einkaufscenter oder Großprojekte geplant werden. Rot-Grün habe zwar versprochen, die Öffnung zu prüfen, diese Prüfung sei aber, so Weber, offenbar unterblieben. Weber dazu: „Die Zahl der Bürgerentscheide wird niedrig bleiben. Denn zu vielen Fragen bleiben sie unzulässig.“

Veränderungen gibt es bei den nötigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren, mit denen der Bürgerentscheid beantragt werde. In Kommunen ab 100.000 Einwohnern wird die Unterschriftenzahl in zwei Stufen gesenkt. Hier zeigt sich Weber unzufrieden: „Gerade für die Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner hätte mehr passieren müssen“. Bei den für einen gültigen Bürgerentscheid nötigen Stimmen gibt es für alle Kommunen Erleichterung. Das Zustimmungsquorum sinkt von 25 auf 20 Prozent. Weber dazu: „Beim Bürgerentscheid soll wie bei Wahlen die Mehrheit der Abstimmenden entscheiden.“

Gestärkt werden die Bürger auch durch die Einführung der „aufschiebenden Wirkung“. Diese verhindere, dass von Seiten der Verwaltung Fakten geschaffen werden, bevor die Bürger über eine Sachfrage abstimmen konnten. Hilfreich sei auch die Einführung einer Beratung von Bürgerbegehrens-Vertretern durch die Kommunalverwaltung. „Dies stärkt die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgerinitiativen“ lobt Weber diesen Teil der Reform.

Mehr Demokratie bewertet die Reform insgesamt zwiespältig. Zwar enthalte die Reform gute Elemente. Es gebe aber weiterhin großen Reformbedarf, der auch dadurch verschärft werde, dass andere Bundesländer weitergehende Reformen beschließen. „Das ist nicht das Ende der Fahnenstange, wir sprechen uns in drei bis vier Jahren wieder“ kündigt Weber schon einmal an. Mehr Demokratie werde an dem Thema dran bleiben.

Überblick Reformen Niedersachsen und Glossar (PDF, 1 Seite)

http://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-be-reform-ueberblick.html

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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